Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union, insb. Hong-Kong
(Sonderverwaltungszone der Volks Republik China)
(1) Sofern personenbezogene Daten an Stellen außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, muss der Verantwortliche ergänzende Schutzgarantien nach Artikel 44 ff. DSGVO mitteilen.
(2) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf einen sog. Angemessenheitsbeschluss beruft, bedeutet dies, dass die empfangende Stelle in einem Land, Gebiet oder spezifischen Sektor sitzt, zu dem die EU-Kommission beschlossen hat, dass es ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Die Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.
(3) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf die sog. EU-Standardvertragsklauseln beruft, bedeutet dies, dass die empfangende Stelle sich zur Achtung der EU-Datenschutzgrundsätze vertraglich verpflichtet hat und dies auf Grundlage der sog. EU-Standardvertragsklauseln, Die Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.
(4) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf sog. verbindliche, interne Datenschutzvorschriften beruft, bedeutet dies, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die Übermittlung genehmigt hat. Die Garantie folgt dann aus Artikel 47 DSGVO.
(5) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung darauf beruft, dass die Betroffenen in die Übermittlung in ein Land außerhalb der Europäischen Union ausdrücklich eingewilligt haben, bedeutet dies, dass sie in Kenntnis aller damit verbundenen Risiken der Übermittlung dennoch zustimmen. Die Garantie folgt dann aus Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Risiken hin:
Hong-Kong ist eine Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China, die auf Grundlage von Artikel 31 der Verfassung der Volksrepublik China eingerichtet ist. Hierbei ist es wichtig, zu verstehen, dass Hong-Kong kein souveräner Staat ist, sondern zur Volksrepublik China gehört. Die Autonomie beschränkt sich weitestgehend auf die Zollverwaltung und die Handelspolitik. In diesem hat die Sonderverwaltungszone Hong-Kong zwar ein lokales Datenschutzgesetz verabschiedet, nämlich das Personal Data (Privacy) Ordinance (PDPO), das auch grundlegende Datenschutzprinzipien kennt (z.B. Zweckbindung, Datenminimierung usw.). Jedoch ist mit Blick darauf, dass die Volksrepublik China außerhalb der Handels- und Zollpolitik, häufig Einfluss auf Hong-Kong nimmt, ist davon auszugehen, dass v.a. die chinesischen Ermittlungsbehörden Zugriff auf personenbezogene Daten nehmen, sofern sie in Hong-Kong verarbeitet werden. Mit Blick darauf, dass die Volksrepublik China im Demokratie-Index des Economists den Rang 156 belegt, wird deutlich, dass hier weder dieselben rechtsstaatlichen noch dieselben demokratischen Grundsätze gelten, die in der Europäischen Union verankert sind. Eine Datenübermittlung nach Hong-Kong ist daher sehr riskant.
In den USA ist kein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzrecht kodifiziert. Die dortigen staatlichen Stellen haben sich einen intensiven Datenzugriff gebilligt, wobei der in der EU geregelte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht angewendet ist. Ferner besteht in diesen Ländern kein effektiver Rechtsschutz für EU-Bürger.
(6) Die vorstehenden Hinweise werden nur vorsorglich erteilt. Sie gelten nur, wenn und soweit in der nachfolgenden Datenschutzerklärung hierauf Bezug genommen wird.
Weitere Hinweise
(1) Eine automatisierte Entscheidungsfindung, einschl. Profiling, findet nicht statt.
(2) Eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht nur, sofern nachfolgend auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO Bezug genommen wird.
Datenverarbeitung
Die Kontaktaufnahme verläuft wie folgt:
Der Verantwortliche hat an mehreren Stellen (Internetseite, social-media-Profile, Facebook, Instagram, google, TikTok, QR-Codes auf Pkw usw.) die Möglichkeit eröffnet, per WhatsApp mit ihm in Kontakt zu treten. Hierfür können die Betroffenen beispielsweise einen Button anklicken, einen QR-Code abscannen oder auf einen Link klicken usw. Wenn die Betroffenen diese Handlung ausführen, wird das mobile Endgerät, über das sie diese Handlung ausführen, versuchen, die mobile Applikation WhatsApp zu öffnen.
Verfügen die Betroffenen ...
● ... über keinen WhatsApp-Account auf dem betroffenen, mobilen Endgerät, werden sie lediglich zu einer Internetseite weitergeleitet, die ihnen die
Möglichkeit eröffnet, diese mobile Applikation herunterzuladen.
● ... über einen WhatsApp-Account auf dem betroffenen, mobilen Endgerät, wird ein Chat zwischen dem WhatsApp-Account des Betroffenen und dem
WhatsApp-Account des Verantwortlichen geöffnet.
Hierbei wird die Telefonnummer und ggf. weitere, vom Betroffenen eingegebene Profildaten verarbeitet. Zweck ist die Anbahnung eines Vertragsverhältnisses, entweder eines Beschäftigungs- und/oder eines Kundenvertrages. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
Die Betroffenen erhalten über diesen Chat dann eine Disclaimer-Nachricht, die über die Grundsätze der Datenverarbeitung informiert, insbesondere darüber, dass das WhatsApp lizenzierte Partner Automations-Tool WATI der Clare.AI Limited (Hong Kong, Volksrepublik China) eingesetzt werden soll. Hierbei wird der Einwilligungsstatus (nämlich, ob trotz der Hinweise die Kommunikation fortgesetzt wird) verarbeitet. Zweck ist die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen nach Artikel 7 Absatz 1 DSGVO (soweit es den Einsatz des externen Dienstleisters Clare.AI Limited betrifft) und nach Artikel 5 Absatz 2 DSGVO i.V.m. Artikel 49 DSGVO (soweit es die Übermittlung in die Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China – Hong-Kong) betrifft. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO.
Nur wenn die Betroffenen dann die Kommunikation aufnehmen, indem sie aktiv eine Nachricht übermitteln, wird dieses Automations-Tool eingesetzt und kommuniziert automatisiert mit den Betroffenen, dies nach den Vorgaben des Verantwortlichen. Zweck ist die Anbahnung und Durchführung von Vertragsverhältnissen. Rechtsgrundlage ist grundsätzlich Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Soweit es aber den Einsatz des Automations-Tool WATI der Clare.AI Limited betrifft, ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO die Rechtsgrundlage.